Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") GMBAPI
Dezember 2023
1. Lizenzgeber
Dieser Lizenzvertrag wird zwischen dem Lizenznehmer ("Endnutzer") und European Analytics B.V., einem Unternehmen nach niederländischem Recht ("GMBAPI"), geschlossen.
2. Lizenz
Die zur Verfügung gestellte Software, unter welchem Namen auch immer, und, solange der Endnutzer ein Recht auf Service (wie in Abschnitt 9 definiert) hat, alle Produkt- oder Service-Releases, die mit dieser Software zusammenhängen, sowie die Dokumentation (die "Software") werden dem Endnutzer von GMBAPI lizenziert und ausschließlich unter den Bedingungen dieses EULA zur Verfügung gestellt. GMBAPI behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich unter diesem EULA gewährt werden. GMBAPI gewährt dem Endnutzer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der rechtmäßig erworbenen Version der Software, ausschließlich im Objektcode-Format für den eigenen internen Geschäftsgebrauch des Endnutzers und ohne das Recht zur Unterlizenzierung ("Lizenz"). Die Software darf nur für den Zweck verwendet werden, für den sie, wie in der Dokumentation beschrieben, entwickelt wurde. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, ein Bündel von Lizenzen in irgendeiner Weise aufzuteilen oder zu trennen.
3. Eigenständige Version
Wenn GMBAPI die Software als Einzelplatzversion kennzeichnet, darf der Endnutzer eine (1) Kopie der Software innerhalb seiner Organisation installieren und nutzen. Der Endnutzer kann jede Person innerhalb der Organisation als Nutzer benennen und dies jederzeit ändern, vorausgesetzt, dass nicht mehr als ein Nutzer gleichzeitig für jede vom Endnutzer erworbene Lizenz benannt wird und vorausgesetzt, dass der Nutzer bei der juristischen Person des Endnutzers angestellt ist oder auf der Grundlage eines Auftrags für diese arbeitet. Wenn Hardware durch andere Hardware ersetzt wird, kann ein neuer Aktivierungscode erforderlich sein, und es kann ein neuer Code angefordert werden. GMBAPI kann die Aushändigung eines neuen Codes verweigern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Missbrauch der Lizenz oder ein Verstoß gegen die EULA vorliegt.
4. Netzwerk-Version
Wenn GMPAPI die Software als Netzwerkversion identifiziert, darf der Endnutzer eine (1) Kopie der Software auf seinem Netzwerkserver installieren und nutzen. Die maximale Anzahl der gleichzeitigen Benutzer wird im Bestellformular oder in einer Anlage zu diesem EULA angegeben. Der Endnutzer kann nur Nutzer ernennen, die bei der juristischen Person des Endnutzers angestellt sind oder auf der Grundlage eines Auftrags für diese arbeiten.
5. Laufzeit der Lizenz
Die Laufzeit einer Lizenz zur Nutzung der Software ist auf einen (1) Monat begrenzt und verlängert sich automatisch nach Ablauf dieser Frist, sofern sie nicht vom Endbenutzer gekündigt wird.
6. Beschränkungen
(1) Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Software oder die in diesem EULA gewährten Rechte ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von GMBAPI an andere natürliche oder juristische Personen zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, abzutreten oder zu übertragen;
(2) Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen.
(3) Die Software darf nicht kopiert werden, um sie in elektronischer Form zu verbreiten, und sie darf nicht im Internet veröffentlicht werden. Internet veröffentlicht werden.
7. Eigentumsverhältnisse
GMBAPI und/oder seine Lizenzgeber sind Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, die mit der Software verbunden sind. Dieser EULA gewährt dem Endbenutzer kein Eigentum an der Software. Der Endnutzer darf keine Eigentumshinweise von GMBAPI oder seinen Lizenzgebern von einer Kopie der Software entfernen. Jede Kopie der Software, die vom Endnutzer in Übereinstimmung mit diesem EULA erstellt wird, muss die Urheberrechtshinweise von GMBAPI enthalten.
8. Anmeldung
GMBAPI sendet dem Endnutzer nach Annahme eines gültigen und ordnungsgemäß unterzeichneten Bestellformulars und (falls erforderlich) einer Vorauszahlung einen Registrierungscode. Dieser Code ermöglicht dem Endnutzer die Installation und Nutzung der Software. Der Endbenutzer ist für die ordnungsgemäße Installation und Registrierung verantwortlich. Während der Installation kann ein zusätzlicher Aktivierungscode erforderlich sein. Dieser Code wird von einer Internet-Anwendung generiert, die von GMBAPI gewartet und betrieben wird, und basiert nur auf bestimmten Computer-Hardware-Eigenschaften, die von der Software erfasst werden. Andere Informationen werden nicht erfasst.
9. Dienst
Der Service ("Service") besteht aus: (1) Zugang zu allen relevanten Software-Updates, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung und soweit vernünftigerweise möglich veröffentlicht werden, und (2) kostenloser Zugang zum Helpdesk von GMBAPI. Helpdesk-Service bedeutet, dass der Endnutzer während der Lizenzdauer während der Geschäftszeiten Fragen zur Funktionsweise der Software stellen kann. Der Service ist nur für eine bestimmte Kontaktperson des Endnutzers verfügbar. GMBAPI behält sich das Recht vor, dass der Helpdesk die Beantwortung einer Frage verweigert.
GMBAPI behält sich das Recht vor, seine Preise für den Service anzupassen. Der Endnutzer akzeptiert, dass sich die Software-Spezifikationen mit jeder Aktualisierung ändern können. Wenn der Endnutzer Daten an GMBAPI sendet, wird GMBAPI alle Daten und Informationen streng vertraulich behandeln.
10. Bedingungen und Konditionen der Partner
Ungeachtet der Bestimmungen dieses EULA erkennt der Endnutzer an, dass, wenn die Software dem Endnutzer von einem Partner von GMBAPI zur Verfügung gestellt wird, dieser Partner für die Bereitstellung der Lizenz oder eines Dienstes verantwortlich ist und dass GMBAPI vom Endnutzer nicht für die Bereitstellung der Software oder des Dienstes haftbar gemacht werden kann. Es besteht eine vertragliche Beziehung zwischen dem Partner und dem Endnutzer in Bezug auf die Bereitstellung der Software und des Dienstes. Der Partner kann seine eigenen (Verkaufs-)Bedingungen verwenden. GMBAPI übernimmt keine Verantwortung für die vom Partner eingegangenen Verpflichtungen, gleich welcher Art. Der Partner schickt dem Endnutzer Rechnungen. Wenn der Endnutzer den dem Partner geschuldeten Betrag nicht bezahlt, ist GMBAPI berechtigt, das Recht auf den Service zu kündigen. Der Endnutzer stellt GMBAPI von allen Ansprüchen, Entschädigungen und Schäden frei, die in irgendeiner Weise direkt oder indirekt mit dem Partner und den von ihm gelieferten Produkten zusammenhängen, und entschädigt GMBAPI für alle derartigen Haftungen und Schäden.
In einem solchen Fall:
- die einzige Verpflichtung von GMBAPI gegenüber einem solchen Endnutzer darin besteht, die Nutzung der Software zu gestatten, vorausgesetzt, dass die Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen (i) der Vereinbarung zwischen dem Endnutzer und dem Partner und (ii) dieser EULA genutzt wird; und
- der Endnutzer ist gegenüber GMBAPI an die in dieser EULA beschriebenen Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Software und Dienste gebunden; und
- GMBAPI hat das Recht, die unter b. genannten Einschränkungen gegenüber dem Endnutzer geltend zu machen.
Falls die Vereinbarung zwischen dem Endnutzer und dem Partner endet und diese Beendigung nicht durch einen Verstoß des Endnutzers verursacht wird, findet dieser Abschnitt 10 keine Anwendung mehr, und die EULA findet zwischen GMBAPI und dem Endnutzer vollständig Anwendung, vorbehaltlich der Bestimmung im nächsten Satz. Wenn GMBAPI den Endnutzer innerhalb eines (1) Monats nach Beendigung der Vereinbarung zwischen dem Partner und dem Endnutzer benachrichtigt und erklärt, dass GMBAPI eine solche vollständige Anwendbarkeit nicht akzeptiert: (i) hat GMBAPI das Recht, die Vereinbarung zu beenden
(ii) GMBAPI hat das Recht, alle Beträge einzufordern, die der Endnutzer dem Partner schuldet, und der Endnutzer ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags zwischen dem Partner und dem Endnutzer an GMBAPI für die Nutzung der Software und der Dienste zu zahlen.
11. Zahlungen
Der Endbenutzer erhält Rechnungen von GMBAPI, wenn GMBAPI die Software direkt an den Endbenutzer liefert. Die Rechnungen von GMBAPI müssen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist beglichen werden. Wenn der Endnutzer den fälligen Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, ist GMBAPI berechtigt, das Recht auf den Service zu kündigen, und der Endnutzer schuldet gesetzliche Zinsen auf den unbezahlten Betrag, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Wenn der Endnutzer die Forderung auch nach einer Inverzugsetzung nicht bezahlt, kann die Forderung zum Inkasso übergeben werden. In diesem Fall ist der Endnutzer verpflichtet, zusätzliche außergerichtliche und gerichtliche Kosten zu zahlen, deren Höhe auf mindestens 15 % des gesamten ausstehenden Betrags festgesetzt wird. GMBAPI ist nach eigenem Ermessen berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. GMBAPI kann einen Dritten damit beauftragen, in seinem Namen Rechnungen zu versenden und Zahlungen und/oder Kreditkartenzahlungen einzuziehen. Zahlungen an solche Partner werden als Zahlungen an GMBAPI betrachtet.
12. Beendigung
GMBAPI hat das Recht, den EULA zu kündigen, wenn der Endnutzer nach ordnungsgemäßer schriftlicher Inverzugsetzung und Setzung einer angemessenen Frist, innerhalb derer der Verstoß behoben werden kann, gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EULA verstößt.
GMBAPI kann den EULA durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten ganz oder teilweise kündigen, wenn dem Endnutzer ein vorläufiger oder unvorhergesehener Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn die unfreiwillige Liquidation des Endnutzers beantragt wird oder wenn sein Unternehmen auf andere Weise als durch Umstrukturierung oder Zusammenschluss von Unternehmen liquidiert oder beendet wird.
GMBAPI ist in keinem Fall für Schäden aufgrund einer Kündigung haftbar. Die Bestimmungen bezüglich des geistigen Eigentums, des Eigentums, der Haftungsbeschränkung, der Rechtswahl und des zuständigen Gerichts überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieses EULA.
13. Begrenzte Garantie ("Garantie")
GMBAPI gewährleistet, dass die Software frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern ist und in allen wesentlichen Aspekten der in der Dokumentation beschriebenen Spezifikation entspricht, sofern die Software in Übereinstimmung mit der Beschreibung und/oder den üblichen Praktiken und Bedingungen verwendet wird. GMBAPI gewährleistet nicht, dass die Funktionalität der Software den Anforderungen der Endbenutzer entspricht oder dass die Software für einen bestimmten Zweck geeignet ist.
GMBAPI garantiert nicht, dass die Software ohne Unterbrechung, fehler- oder virenfrei läuft oder dass Mängel behoben werden, oder dass Ratschläge, Support oder andere Informationen von GMBAPI oder seinen Partnern keine Fehler enthalten. Es liegt in der Verantwortung des Endnutzers, Sicherungskopien zu erstellen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Software die Informationen oder das System des Endnutzers nicht beschädigt. Für den Fall, dass die Software nicht der oben genannten Gewährleistung entspricht und GMBAPI innerhalb der Gewährleistungsfrist darüber informiert wird, ersetzt GMBAPI nach eigenem Ermessen entweder die fehlerhafte Software oder erstattet dem Endnutzer den Gesamtbetrag, den er für die fehlerhafte Software bezahlt hat. GMBAPI gewährt keine weitere Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
14. Haftung
GMBAPI haftet in keinem Fall gegenüber dem Endnutzer oder Dritten für indirekte Schäden und/oder Verluste, zufällige, besondere oder Folgeschäden und/oder Verluste oder ähnliche Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf indirekte, besondere, strafende oder exemplarische Schäden für Geschäftsverluste, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Verluste aufgrund von Geschäftsstagnation, Datenverlust oder Verlust von Geschäftsinformationen, die sich aus diesem EULA ergeben oder in irgendeiner Weise mit der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software oder der Erbringung von Dienstleistungen verbunden sind, oder für Ansprüche anderer Parteien, selbst wenn GMBAPI auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Die Gesamthaftung von GMBAPI gegenüber dem Endnutzer für alle Schäden und Verluste jeglicher Art ("schade"), unabhängig von der Ursache der Handlung (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung - einschließlich Fahrlässigkeit - oder anderweitig), ist auf den Ersatz des direkten Schadens begrenzt, der NICHT höher ist als der Betrag des gezahlten LIZENZPREISES (EXKLUSIVE MWSt). Eine Haftung von GMBAPI tritt nur ein, wenn der Endnutzer GMBAPI so schnell wie möglich schriftlich über einen etwaigen Verzug ("toerekenbare tekortkoming in de nakoming") und den daraus resultierenden Schaden informiert und eine angemessene Frist zur Behebung des Verzugs setzt. Jede Inverzugsetzung ("ingebrekestelling") muss die Nichterfüllung so genau wie möglich beschreiben, damit GMBAPI angemessen reagieren kann. Die Gesamthaftung von GMBAPI für Schäden durch Tod oder Körperverletzung oder für Schäden und/oder Verluste, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von GMBAPI zurückzuführen sind, übersteigt in keinem Fall den Betrag, den GMBAPI in dem jeweiligen Fall von der Versicherungsgesellschaft erhält. Außer in den oben genannten Fällen haftet GMBAPI in keiner Weise für Schäden, unabhängig davon, auf welche Gründe eine Schadensersatzklage gestützt werden könnte. Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist immer, dass der Endnutzer GMBAPI den Schaden und/oder Verlust so schnell wie möglich nach dessen Entstehung meldet.
15. Entschädigung
GMBAPI verteidigt den Endkunden gegen jede Klage, die gegen den Endkunden erhoben wird, soweit diese Klage auf der Behauptung beruht, dass die Software, wenn sie in Übereinstimmung mit diesem EULA verwendet wird, ein Urheberrecht eines Dritten verletzt. Der Endnutzer ist verpflichtet, GMBAPI unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch zu informieren und GMBAPI die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs zu übertragen. Der Endnutzer hat in diesem Zusammenhang jegliche Unterstützung zu leisten. Wenn die Software endgültig als rechtsverletzend eingestuft wird oder nach dem Ermessen von GMBAPI wahrscheinlich Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung wird. GMBAPI wird nach eigenem Ermessen entweder: (1) dem Endnutzer das Recht verschaffen, die Software weiter zu nutzen, (2) die Software so ändern oder ersetzen, dass sie nicht mehr gegen das Urheberrecht verstößt, oder (3) den vom Endnutzer für die Software gezahlten Preis abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr als einziges Rechtsmittel des Endnutzers erstatten.
16. Einhaltung der Gesetze
Der Endnutzer ist verpflichtet, alle nationalen und internationalen (Export-)Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Software sowie alle von Regierungen erlassenen Endnutzer-, Endnutzungs- und Bestimmungsbeschränkungen einzuhalten. Der Endnutzer muss auf eigene Kosten eine behördliche Genehmigung einholen und für deren Aufrechterhaltung sorgen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die für die Erfüllung des EULA durch den Endnutzer erforderlich sind. Der Endnutzer verpflichtet sich, GMBAPI von allen Bußgeldern, Strafen, Haftungen, Schäden, Kosten und Ausgaben freizustellen, die GMBAPI infolge einer Verletzung von (Export-)Gesetzen oder Vorschriften durch den Endnutzer oder einen seiner Vertreter oder Mitarbeiter entstehen.
17. Änderung der EULA
GMBAPI behält sich das Recht vor, diese EULA für jede neue Produkt- oder Dienstleistungsversion zu ändern. Durch die Installation der neuen Version akzeptiert der Endnutzer die neue oder überarbeitete Version der EULA.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem niederländischen Recht unter Ausschluss der Artikel zum Kollisionsrecht. Alle Streitigkeiten, die zwischen GMBAPI und dem Endnutzer entstehen könnten, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in 's-Hertogenbosch, Niederlande, vorgelegt.